EINZAHLUNG: Ähnlich wie in Deutschland ist in Italien die Vergütung des produzierten Solarstroms gesetzlich geregelt und bietet damit dem Investor über mindestens 20 Jahre eine gesicherte Ertragskalkulation. Ferner weist Italien insbesondere in den südlichen Regionen eine überdurchschnittliche Sonneneinstrahlung auf.
AUSSCHÜTTUNG: Der Fonds prognostiziert Ausschüttungen von 4% p.a. (2012), steigend bis auf 27% p.a. (2029/30). Es sind Gesamtausschüttungen von 265,24% vorgesehen. Je nach Beitrittstermin kommt ggf. noch ein Frühzeichnerbonus bis zu 10% für 2011 dazu.
GEPLANTE LAUFZEIT: Der Fonds strebt an, die vom Fonds mittelbar über italienische Tochtergesellschaften
errichteten Photovoltaikparks für mindestens 20 Jahre (ab Errichtungund Anschluss ans Stromnetz) zu betreiben.
FINANZIERUNG: Das vorgesehene Gesamtkommanditkapital 15.464 Mio. Euro. Die Komplementärin hat die Option, das Gesamtkommanditkapital (ohne Agio) um maximal 10 Mio. Euro auf 25,464 Mio. Euro zu erhöhen. Das Eigenkapital/Fremdkapital-Verhältnis beträgt 21% Eigenkapital und 79% Fremdkapital, jedoch maximal 18% Eigenkapital und 82% Fremdkapital. Vorgesehen sind ca. 44,1 Millionen Euro Fremdkapital (ohne Option) bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 55,8 Millionen Euro (ohne Option).
STEUERLICHES ERGEBNIS: Aufgrund des deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens sind Erträge aus in Italien befindlichen Photovoltaik-Anlagen, abgesehen von dem Progressionsvorbehalt, für den Kapitalanleger in Deutschland einkommenssteuerfrei.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Der Fonds beabsichtigt, in neu zu errichtende Photovoltaik-Freilandanlagen in Italien zu investieren. Der Fonds ist als "Blind-Pool" strukturiert. Wesentliche Investitionskriterien sind alle für den Bau und späteren Betrieb des Photovoltaikparks erforderlichen italienischen Genehmigungen und Verträge liegen jeweils in Schriftform
vor; sämtliche Einspruchsfristen gegen die für den Bau und den Betrieb erforderlichen
Genehmigungen sind bereits abgelaufen, ohne dass Einspruch eingelegt wurde; ein geeigneter italienischer Rechtsberater hat eine rechtliche Due Diligence des Photovoltaikprojekts durchgeführt (wobei diese Due Diligence insbesondere die behördlichen Genehmigungen, die Nutzungsrechte des Grundstücks, die Einspeisezusage sowie die Betriebserlaubnis betrifft); das Photovoltaikprojekt kann von der ALPINE-ENERGIE Deutschland GmbH als Generalunternehmerin mit qualitativ hochwertigen Solarmodulen realisiert werden; es liegen zwei von Photovoltaikparks finanzierenden Banken allgemein anerkannte schriftliche Ertrags- und Standortgutachten für das Photovoltaikprojekt vor sowie ein unabhängiger Gutachter steht für die spätere Bauabnahme des Photovoltaikparks bereit.
FONDSMANAGEMENT: Für die technische Umsetzung haben wir die ALPINE-ENERGIE Deutschland GmbH als Partnerin gewinnen können. Ob Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen oder seit 2005 auch Photovoltaikanlagen - die über 90-jährige Erfahrung in den Bereichen des Energiebaus sind für unser Beteiligungsangebot einer der Garanten für den Erfolg. Die ALPINE-ENERGIE Deutschland GmbH ist bei Azzurro Uno für den Projektbau verantwortlich und koordiniert die Organisation aller notwendigen technischen Komponenten. Ein Partnernetzwerk mit namhaften Solarmodul- und Wechselrichterherstellern versetzt das Unternehmen in die Lage, jederzeit den wirtschaftlich und technisch optimalen Komponentenmix für eine Photovoltaikanlage zu entwickeln und im Rahmen einer schlüsselfertigen Errichtung der Photovoltaikanlage zu realisieren. Die laufende technische Betriebsführung des Photovoltaikparks wird von der ALPINE-ENERGIE Deutschland GmbH gesichert.
BESONDERES:
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Die Investition in geschlossene Fonds ist in der Regel transparent und in den Investitionseckdaten nachvollziehbar. So ist bereits vorher überprüfbar ob eine Investition unter den gegebenen Parametern und unter Rendite / Risikoaspekten sinnvoll ist. Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.
Geschlossene Fonds sind zeitlich begrenzte, unternehmerische Beteiligungen und nehmen (im Gegensatz zu offenen Fonds) nur ein vorher konkret bestimmtes Kapitalvolumen auf, welches für die jeweilige Investition (z.B. in eine Solaranlage) notwendig ist. Sobald dieses Kapital vollständig von unterschiedlichen Investoren und Anlegern eingebracht ist, wird der Fonds "geschlossen". Weitere Beteiligungen an diesem Fonds, bzw. an diesem Unternehmen, sind dann nicht mehr möglich.
Die Investitionsparameter und Objekte werden bereits vor Beginn der Fondslaufzeit in der Regel klar definiert. Auf Grundlage dieser bereits definierten Parameter und Rückschlüssen aus der bisherigen Marktsituation, sowie der zu erwartenden Entwicklung, kann ein vollständiges Beteiligungskonzept entwickelt werden. Aus diesem Konzept gehen die für den Anleger prognostizierten Zahlungsströme und Investitionsparameter hervor.
Die für den Beteiligungsverlauf relevanten Daten, Chancen und Risiken sind für die Anleger in den vollständigen Beteiligungsunterlagen bzw. Verkaufsprospekten zusammengefasst und transparent dargestellt. So ist bereits im Vorfeld erkennbar, welche Beteiligung ggf. besondere Aussicht auf Erfolg bietet. Alle Prospekte der Beteiligungsangebote in Form geschlossener Fonds werden vor der Freigabe zur öffentlichen Beteiligung zudem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) geprüft.
Geschlossene Fonds bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle Geschlossenen Fonds jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.